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Versteigerungsbedingungen
Versteigerungsbedingungen der Firma Dr. Reinhard Fischer - Auktions- und Handelshaus für Münzen und Briefmarken
Entsprechend
den vom Bundeskartellamt genehmigten und vom Bundesverband Deutscher
Briefmarkenversteigerer e.V., Wiesbaden empfohlenen
Versteigerungsbedingungen
- Der Versteigerer handelt im eigenen Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber, die unbenannt bleiben.
- Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung
- unter Wahrung der Interessen der Einlieferer - Nummern des Kataloges
zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder
zurückzuziehen.
- Die zur Versteigerung
kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden.
Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen
sind keine Garantien im Rechtssinn. Der Versteigerer übernimmt keine
Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten
erfüllt hat. Außer bei Sammlungen verpflichtet er sich jedoch, wegen
begründeter Mängelrügen, die ihm bis spätestens vier Wochen nach
Auktionsschluß (im Nachverkauf 4 Wochen nach Rechnungsdatum) angezeigt
werden müssen, innerhalb der Verjährungsfrist von sechs Monaten seine
Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen.
Die Frist läuft auch, wenn die Lose nicht fristgerecht angenommen
werden. Mängel, die sich aus der Katalogabbildung ergeben, können nicht
Gegenstand einer Reklamation sein. Im Falle erfolgreicher
Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet er den gezahlten Kaufpreis
einschließlich Aufgeld zurück; ein darüber hinausgehender Anspruch ist
ausgeschlossen.
- Der Zuschlag erfolgt
nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann
den Zuschlag in begründeten Fällen verweigern oder unter Vorbehalt
erteilen. Er kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut
ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist
oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder
sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
- Mit
der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende
Verluste oder Beschädigungen auf den Erwerber über. Das Eigentum an der
ersteigerten Sache wird erst mit vollständigem Zahlungseingang beim
Versteigerer auf den Erwerber übertragen.
- Der
Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen sind sofort nach der
Auktion in Empfang zu nehmen. Soweit nicht bei Auftragserteilung anders
angegeben, wird die ersteigerte Ware bei schriftlichen oder
telefonischen Geboten oder wenn der Bieter die Ware nicht sofort
übernimmt, auf Kosten und Gefahr des Bieters zugeschickt.
- Zum Zuschlagpreis sind 18 % Aufgeld sowie 1,60 € Losgebühr je Los zu
bezahlen. Auf den Zuschlagpreis, Aufgeld, Losgebühr und Spesen wird die
gesetzliche Mwst. von zur Zeit 7 % berechnet. Die Mwst. entfällt wenn
die Ware von uns in das Nicht-EU-Ausland geliefert wird oder, wenn der
Käufer Gewerbetreibender aus dem EU-Ausland ist und uns die USt.-ID-Nr.
vor Gebotsabgabe genannt wird.
- Der
Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder
durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Erwerber, die
schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen 10 Tagen nach
Rechnungsdatum fällig. Der Erwerber hat erst nach vollständiger Zahlung
des Rechnungsbetrags Anspruch auf Aushändigung der ersteigerten Lose.
Wer für Dritte bietet, haftet neben diesen.
- Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % über Euribor als
Verzugsschaden berechnet. Im übrigen kann der Versteigerer wahlweise
Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen; der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet werden, daß
die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der
säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der früheren
Versteigerung und die besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung
einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat.
- Mit
der Abgabe von Geboten für Lose aus der NS-Zeit, die mit NS-Emblemen
und/oder NS-Symbolen versehen sind, verpflichtet sich der Bieter dazu,
diese lediglich für historisch-wissenschaftliche Zwecke bzw.
Sammelzwecke zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch im Sinne
des § 86 StGB zu benutzen.
- Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf. §312d BGB findet keine Anwendung.
- Erfüllungsort
ist Bonn. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen über
Verträge des internationalen Warenkaufs finden keine Anwendung.
- Sollte
eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein,
bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.